Zum Inhalt springen

Mitgliedschaft im SV Hoffeld

Du willst unserer sympathischen Hoffeld-Familie beitreten? Das freut uns sehr.

Ob als aktives oder passives Mitglied bist du uns immer Willkommen! Klick einfach auf diesen “Beitreten-Link” und drucke den Aufnahme-Antrag aus. Den füllst du aus und schickst ihn entweder per Post an
Sportverein Hoffeld, Bopseräcker 2, 70597 Stuttgart,
per Fax an folgende Nummer: 0711 719 43 97
oder übergibst ihn persönlich im Vereinsheim deiner/m Trainerin/Trainer oder Übungsleiterin/Übungsleiter.

Mit einem Klick auf SV-Hoffeld_Satzung 20181205 kannst du hier unsere Vereinssatzung einsehen und herunterladen.

Der Mitgliedsbeitrag ist immer zum 01.02. eines Jahres fällig. Für Vereinsbeitritte unterjährig sind noch zwei weitere Termine für die Beitragszahlung vorgesehen. Der Mitgliedsbeitrag im Hauptverein beträgt:

Vereinsbeiträge ab 2023

Mitgliedsstatus Beitrag/Jahr ab 2023
Erwachsener 136€/Jahr
Ehegatten und Lebenspartner 92€/Jahr
Kinder (einschließlich 15 Jahre) 68€/Jahr
Kinder (16 und 17 Jahre) 80€/Jahr
Rentner/Schwerbeschädigte 68€/Jahr*
Eltern-Kind-Turnen (Elternteil und Kinder bis 6 Jahre) 136€/Jahr
Familienmitgliedschaft 240€/Jahr
Passive Mitglieder 68€/Jahr
Auszubildende/Schüler/Studenten 80€/Jahr*

Die mit * gekennzeichneten Mitgliedsbeiträge sind nachweispflichtig. Bitte legen Sie die dafür notwendigen Bescheinigungen vor. Eine Berücksichtigung kann erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.

Nicht betroffen davon sind die jeweiligen Abteilungsbeiträge. Diese können Sie dem Aufnahmeantrag entnehmen.

Verschiedene Abteilungen haben zusätzlich zum Vereinsbeitrag noch einen Abteilungsbeitrag. Für die Abteilungen Tennis, BSA-Torball und Bogenschießen können sie die Zusatzbeiträge dem Aufnahmeantrag entnehmen.
Die Abteilungen, die in der Halle trainieren erheben zusätzlich zum Vereinsbeitrag noch einen Anteil in Höhe von € 16,00 für die Hallennutzung.


Beitragseinzug:
Grundsätzlich sind Mitglieder im Verein damit einverstanden, das die Vereinsbeiträge per Lastschrift eingezogen werden. Für die Abbuchung der Beiträge sind 3 Termine im Jahr vorgesehen: 01.02., 01.08. und 01.12. (oder der letzte Bankarbeitstag des Vormonats).
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müssen eine jährliche Gebühr von € 5,00 für den Mehraufwand für Rechnungsschreibung und Überwachung zahlen.

SEPA-Mandat:
Gläubiger-Identifikations-Nummer: DE 93 ZZZ0 0000 2922 05

Rücklastschriften:
Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass Lastschriften von der Bank nicht eingelöst werden. In diesem Fall werden neben den angefallenen Bankgebühren für die Rücklastschrift auch noch Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,00€ für jede Rücklastschrift durch den Verein erhoben. Sorge daher bitte immer für genügend Deckung auf dem Konto.

Wir freuen uns, dich bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Wir arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung der neuen EU-Gesetzgebung. Hier der aktuelle Stand unserer Maßnahmen:
Aufnahmeantrag:
Mit Abgabe des Aufnahmeantrages haben Sie in der Vergangenheit dem Verein die für die Abwicklung der Vereinsaktivitäten notwendigen Daten zur Verfügung gestellt. Der Verein hat sich verpflichtet, diese Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher zu verwalten. Das ist natürlich auch in Zukunft der Fall, nur dass das Gesetz jetzt nicht mehr BDSG sondern DSGVO heißt. Der Aufnahmeantrag wird in der nächsten Zeit entsprechend angepasst.
Daten die der Verein benötigt:
Persönliche Daten, wie Name, Anschrift, Anrede, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. werden im Verein benötigt, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können, sei es bei Einladungen, bei der Beitragsrechnung und bei sonstigem Schriftverkehr.
Kontodaten werden benötigt, damit der Verein die notwendigen Mitgliedsbeiträge einfach von Ihrem Konto abbuchen kann bzw. bei Vertragsänderungen auch Rückzahlungen durchführen kann.
Abteilungsdaten werden benötigt, damit der Vere4in die Möglichkeit hat, seine Abteilungen besser zu unterstützen und einen besseren Überblick hat, in welcher Abteilung sich welche Mitglieder aufhalten.
Datenweitergabe erfolgt ausschließlich nur dann wenn es für die Aufgabe der Abteilung innerhalb des Vereins erforderlich ist oder für die Durchführung des Sports durch den zuständigen Verband erforderlich ist. Ohne Einwilligung von Ihrer Seite werden keine Daten weitergereicht.
Beispiele:
Abteilungsliste – Die Abteilungsleitung bekommt zur Kontrolle der Abteilungsmitglieder in Abständen eine aktuelle Liste der Mitglieder mit der Bitte, diese zu prüfen.
Spielerpässe bzw. Verbandsmeldungen – Wenn es notwendig ist, für Spielerpässe usw. Daten an den entsprechenden Verband weiterzuleiten, werden wir das tun, in der Regel sind hierzu aber gesonderte Anträge erforderlich, die von Ihnen unterschrieben werden müssen.
Verwaltung der Daten:
Ihre Daten werden in einem Programm verwaltet, welches vom Württembergischen Landessportbund (WLSB) empfohlen ist. Diese Firma “Pro Winner” hat bereits die neue Datenschutzgrundordnung umgesetzt und der SV Hoffeld hat der Verwaltung unserer Daten zugestimmt.
Zugriff auf die Daten:
Auf Ihre Daten wird derzeit nur im Rahmen der Tätigkeiten der Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung und Beitragseinzug) zugegriffen.
Auskunftsrecht:
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, welche Daten Über Sie im Verein gespeichert sind. Da es sich nur um die Daten handelt, die Sie im Rahmen des Aufnahmeantrages gemeldet haben und sonst keine weiteren Daten gespeichert werden, ist Ihnen der Umfang bekannt.
Recht auf Datenlöschung:
Natürlich haben Sie das Recht, nach Beendigung des Mitgliedsverhältnisses Ihre Daten in unserem System löschen zu lassen. Wir verfahren heute mit den Daten so, dass wir die Daten in ein “Ehemaligenarchiv” verschieben. So können wir, sofern notwendig (Wiedereintritt, Suche) noch auf ältere Daten zugreifen. Für die aktuellen Maßnahmen im Rahmen der Vereinsarbeit werde diese Daten aber nicht mehr herangezogen.

Wir versichern Ihnen, dass wir auch zukünftig sorgfältig mit Ihren Daten umgehen und vor unberechtigtem Zugriff schützen. Sie werden sicher noch in der nächsten Zeit zu diesem Thema von uns hören.